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   OLG Brandenburg, 19.02.2008 - 12 U 16/08   

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https://dejure.org/2008,14302
OLG Brandenburg, 19.02.2008 - 12 U 16/08 (https://dejure.org/2008,14302)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.02.2008 - 12 U 16/08 (https://dejure.org/2008,14302)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Februar 2008 - 12 U 16/08 (https://dejure.org/2008,14302)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; Weiterleitung eines Berufungsschriftsatzes bei ausschließlicher Zuständigkeit einer höheren Instanz; Berücksichtigung des Gebots des fairen Verfahrens; Anspruch auf fristgerechte ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 233; ; ZPO § 517; ; ZPO § 522 Abs. 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 2; ; GVG § 72; ; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit des OLG als Berufungsgericht in 2. Instanz bei im Ausland belegenem allgemeinen Gerichtsstand eines Streitgenossen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2008 - 12 U 16/08
    Geht danach ein Schriftsatz so zeitig bei dem mit der Sache befassten Gericht ein, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann, darf die Partei nicht nur darauf vertrauen, dass der Schriftsatz weitergeleitet wird, sondern auch darauf, dass er noch fristgerecht beim Rechtsmittelgericht eingeht (BVerfGE 93, 99, 113 ff; NJW 2001, 1343, NJW 2005, 2137, 2138); BGH, NJW 1998, 908; NJW-RR 2004, 1655).

    Der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten muss die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf das unzuständige Gericht verlagert werden (BVerfGE 93, 99, 113 ff.).

  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2008 - 12 U 16/08
    Geht danach ein Schriftsatz so zeitig bei dem mit der Sache befassten Gericht ein, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann, darf die Partei nicht nur darauf vertrauen, dass der Schriftsatz weitergeleitet wird, sondern auch darauf, dass er noch fristgerecht beim Rechtsmittelgericht eingeht (BVerfGE 93, 99, 113 ff; NJW 2001, 1343, NJW 2005, 2137, 2138); BGH, NJW 1998, 908; NJW-RR 2004, 1655).

    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch ausdrücklich offen gelassen, ob diese Grundsätze auch für ein unzuständiges Gericht gelten, das vorher nicht mit der Sache befasst war, wie hier das Landgericht (NJW 2001, 1343).

  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZB 125/04

    Prüfungspflichten des Berufungsgerichts nach Eingang der Berufungsschrift;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2008 - 12 U 16/08
    Eine Weiterleitung der Berufungsschrift konnte erst erwartet werden, als dem Kammervorsitzenden oder dessen Vertreter die Akte vorgelegt worden war (BGH, NJW 2005, 3776 f.).

    Das Gebot des fairen Verfahrens erfordert es auch nicht, dass das angegangene Berufungsgericht unmittelbar nach Eingang einer Berufungsschrift seine Zuständigkeit prüft, um diesbezügliche Fehler des Rechtsmittelführers ausgleichen zu können (BGH, NJW 2005, 3776 f.).

  • BGH, 13.05.2003 - VI ZR 430/02

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei Zurücknahme der Berufung des einzigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2008 - 12 U 16/08
    Gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) GVG ist das Oberlandesgericht zuständig, da der Beklagte zu 2) seinen allgemeinen Gerichtsstand im maßgeblichen Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit in erster Instanz (BGH, NJW 2003, 2686) außerhalb des Geltungsbereichs des Gerichtsverfassungsgesetzes, nämlich in Polen, hatte.

    Diese Regelung findet auch bei Streitgenossen Anwendung, bei denen nur einer den ausländischen Gerichtsstand hat (BGH, NJW 2003, 2686 f.).

  • BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 950/04

    Verletzung des Anspruchs auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2008 - 12 U 16/08
    Geht danach ein Schriftsatz so zeitig bei dem mit der Sache befassten Gericht ein, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann, darf die Partei nicht nur darauf vertrauen, dass der Schriftsatz weitergeleitet wird, sondern auch darauf, dass er noch fristgerecht beim Rechtsmittelgericht eingeht (BVerfGE 93, 99, 113 ff; NJW 2001, 1343, NJW 2005, 2137, 2138); BGH, NJW 1998, 908; NJW-RR 2004, 1655).
  • BGH, 15.06.2004 - VI ZB 75/03

    Pflichten eines unzuständigen, mit der Sache bislang nicht befassten Gerichts bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2008 - 12 U 16/08
    Geht danach ein Schriftsatz so zeitig bei dem mit der Sache befassten Gericht ein, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann, darf die Partei nicht nur darauf vertrauen, dass der Schriftsatz weitergeleitet wird, sondern auch darauf, dass er noch fristgerecht beim Rechtsmittelgericht eingeht (BVerfGE 93, 99, 113 ff; NJW 2001, 1343, NJW 2005, 2137, 2138); BGH, NJW 1998, 908; NJW-RR 2004, 1655).
  • BGH, 01.12.1997 - II ZR 85/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen verzögerter Weiterleitung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2008 - 12 U 16/08
    Geht danach ein Schriftsatz so zeitig bei dem mit der Sache befassten Gericht ein, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann, darf die Partei nicht nur darauf vertrauen, dass der Schriftsatz weitergeleitet wird, sondern auch darauf, dass er noch fristgerecht beim Rechtsmittelgericht eingeht (BVerfGE 93, 99, 113 ff; NJW 2001, 1343, NJW 2005, 2137, 2138); BGH, NJW 1998, 908; NJW-RR 2004, 1655).
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